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Allen Betrieben und öffentlichen Verwaltungen steht in Schleswig-Holstein ein umfassendes und differenziertes System für Prävention und Hilfe bei Suchtkrankheiten und -gefährdungen zur Verfügung. So sind in konkreten Einzelfällen u.a. die Suchtberatungsstellen in den Kommunen Ansprechpartner für Firmen und Unternehmen. Um die Effizienz einzelfallbezogener Maßnahmen am Arbeitsplatz zu sichern, bedarf es jedoch neben externen Unterstützungsangeboten auch betriebsorientierte Hilfskonzeptionen. Wenn engagierte Kollegen und Kolleginnen involviert sind, kann suchtkranken MitarbeiterInnen wirksam geholfen werden.
Viele Mittel- und Großbetriebe verfügen mittlerweile über ein eigenes betriebliches Suchthilfeangebot. Dieses reicht je nach Leistungsfähigkeit von ehrenamtlichen Ansprechpartnern bis zu professionellen betriebsinternen Suchtberatungen. Eingebunden sind in diese Konzeptionen in aller Regel betriebliche Vereinbarungen, die den Umgang mit suchtkranken MitarbeiterInnen und auch den betriebsinternen Umgang mit Alkohol regeln und festlegen. Auch für Handwerksbetriebe wurde in Schleswig-Holstein ein entsprechend betriebsübergreifendes Angebot entwickelt.
Um die Angebote der betrieblichen Suchthilfe in Schleswig-Holstein aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln, wurde 1998 der Fachverbund Betriebliche Suchthilfe (heute Fachverbund Betriebliche SuchtArbeit) gegründet.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 29. Mai 2008 )
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